Von der Idee zum Erfolg - der Weg zur Premiere
Sie wollen gerne ein Stück spielen, wissen aber nicht was hierbei alles an formalen Dingen zu beachten ist? Wir helfen Ihnen gerne weiter, mit einem kleinen Leitfaden, der Sie Schritt für Schritt von der Idee zum Erfolg führt. Klicken Sie sich einfach durch...
Was soll ich spielen?
Natürlich spielt zunächst die Zusammensetzung Ihres Ensembles eine wichtige Rolle – wie viele männliche und wie viele weibliche Darsteller stehen zur Verfügung, haben Sie begabte Kinder oder Jugendliche im Ensemble, gibt es als musikalische Begleitung ein Klavier, eine Band oder sogar ein größeres Instrumentarium? Nach diesen Parametern können Sie auf unserer Website in der Stücksuche suchen und damit Ihre Stückauswahl nach Ihren Bedürfnissen spezifizieren. Bitte beachten Sie auch unsere immer wieder aktualisierten Hinweise auf der Website, mit denen wir Ihnen besonders gut für Amateurensembles geeignete Stücke oder auch neu in den Vertrieb genommene Werke empfehlen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass bei manchen gerade dieser neuen Musicals noch keine deutschen Übersetzungen existieren, so dass eine Produktion in deutscher Sprache erst nach längerer Vorbereitungszeit erfolgen kann.
Wenn Sie eine erste Auswahl getroffen haben, bestellen Sie sich einfach Ansichtsmaterial zu jenen Musicals, die Sie ins Auge gefasst haben. Sie können dies direkt über die Bestellfunktion direkt bei der Stückansicht auf der Website tun (rechte Spalte / zur Ansicht bestellen) oder per Mail. Sie können uns aber auch gerne anrufen, denn im persönlichen Gespräch können wir weitere Fragen beantworten. Wenn Sie das Ansichtsmaterial studieren: Bitte beachten Sie, dass Änderungen an Text und Musik der Werke wegen des strengen Urheberrechts der englischsprachigen Länder grundsätzlich nicht möglich sind oder sehr strengen Auflagen unterliegen. Mehr dazu finden Sie auf der Website bei den FAQ.
Ich habe ein Stück gefunden - was nun?
Bevor es los gehen kann, müssen noch einige formale und organisatorische Dinge geregelt werden.
Vorab gesagt: Bitte nicht erschrecken. Viele der hier und im Aufführungsvertrag genannten detaillierten Vorschriften klingen kompliziert, sie sind jedoch keine Willkür. Die Rechte eines künstlerischen Urhebers (wie Komponist oder Textdichter) sind ein hohes Gut, das durch zahlreiche gesetzliche Regelungen geschützt ist. Wir sind dafür da, dass hier alles gut läuft und Probleme erst gar nicht entstehen und stehen natürlich jederzeit auch telefonisch oder per Mail für Rückfragen und Hilfestellungen zur Verfügung. Dumme Fragen gibt es nicht; fragen Sie lieber einmal zu oft als einmal zu wenig!
Die Basis für alles Weitere bildet ein Aufführungsvertrag zwischen Ihrer Gruppe und Musik und Bühne. Der Aufführungsvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung und muss deshalb von einem Zeichnungsberechtigten unterschrieben werden, der für „alle Rechte und Pflichten“ verantwortlich gerade steht. Damit wir hierfür die nötigen Angaben bekommen, erhalten Sie von uns einen Fragebogen, der die notwendigen Informationen zusammenfasst und Grundlage des Aufführungsvertrags wird. Diesen Fragebogen schicken wir Ihnen zu, oder sie können ihn sich hier downloaden.
Im Aufführungsvertrag werden alle Bedingungen, Kosten und Voraussetzungen für Ihre Aufführung verbindlich festgehalten.
Über die entstehenden Kosten informieren wir Sie gerne vorab. Bei deren Berechnung spielt es keine Rolle, ob Sie Eintrittsgeld nehmen oder nur eine Spendenbitte aussprechen. Es ist auf jeden Fall eine Mindesttantieme zu zahlen. Die Kosten teilen sich in zwei Beträge auf: die Tantiemen und die Materialmietgebühr. Die Tantieme beträgt in der Regel 15% von der Kasseneinnahme (alle Einnahmen aus dem Verkauf von Eintrittskarten). Dabei wird ein Mindestbetrag pro Vorstellung aus Ihren Angaben, die Sie im Fragebogen gemacht haben, errechnet. Dieser Mindestbetrag ist auch zu zahlen, wenn kein Eintritt erhoben wird. Zusätzliche Gema-Gebühren fallen nicht an. Zur Materialmietgebühr kommen noch Porto- und Verpackungskosten und natürlich muss für alles Mehrwertsteuer (z.Zt. 7%) gezahlt werden.
Zusammengefasst sind es so bis hierhin drei Schritte: Sie senden uns den ausgefüllten Fragebogen zu, auf dieser Basis erhalten Sie von uns ein Vertrags - bzw. Kostenangebot, wenn wir dann von Ihnen das o.k. bekommen, stellen wir den Vertrag aus und schicken diesen Ihnen in zweifacher Ausfertigung zu. Bitte senden Sie uns dann beide Exemplare unterzeichnet zurück. Sie erhalten dann von uns ein gegengezeichnetes Exemplar für Ihre Unterlagen.
Die Proben sollen beginnen!
Alles, was Sie für eine Aufführung des Stücks an Noten und Text brauchen (Textbuch und Klavierauszug für jede Solorolle, Orchestermaterial für jedes Instrument, Chorstimmen), bekommen Sie von uns als Aufführungsmaterial geliefert.
Zusammen mit dem von uns gegengezeichneten Vertragsexemplar erhalten Sie auch die Rechnung für das Aufführungsmaterial, in der neben der Materialmietgebühr auch die Verpackungs- und Portokosten sowie natürlich die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Nachdem diese Rechnung bezahlt ist, liefern wir Ihnen zum vereinbarten Vertragsbeginn das Aufführungsmaterial.
Das Aufführungsmaterial wird nur leihweise geliefert. Man darf das Material grundsätzlich nicht käuflich erwerben, und Sie dürfen nur mit diesem von uns gelieferten autorisierten Material proben und die Aufführung verwirklichen. Manchmal werden einzelne Songs oder auch Songbooks einzelner Musicals im Handel angeboten. Diese Noten sind von den Autoren allerdings nicht für Theateraufführungen gedacht und eine Theateraufführung daraus ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Diese käuflich zu erwerbenden Noten stimmen auch nicht mit den Noten überein, die verpflichtend für eine Theateraufführung benutzt werden müssen. Letztere erhält man nur als Leihmaterial.
Noch ein allgemeiner Tipp: Bitte beachten Sie bei Ihren Vorbereitungen und Planungen auch den Zeitfaktor. Auch in unseren schnellen Zeiten brauchen Bearbeitung und Zusammenstellung des Materials eine Weile, ebenso die Post oder die Banken, und gerade bei Schulen oder Universitäten steht in den Ferien oder vorlesungsfreien Zeiten vielleicht nicht ständig ein Zeichnungsberechtigter zur Verfügung. Planen Sie also möglichst langfristig, damit Sie später in Ruhe und konzentriert proben können!
Premiere!!! Und dann?
Nach der letzten Vorstellung sind von Ihnen noch zwei organisatorische Dinge zu erledigen: die Tantiemenabrechnung und die Rücksendung des Leihmaterials.
Um Ihnen die Abrechnung der Tantiemen zu erleichtern, haben wir ein Abrechnungsformular vorbereitet, das wir Ihnen gerne zusenden bzw. das sie sich hier downloaden können. Hier muss die Einnahme jeder einzelnen Vorstellung extra ausgewiesen werden.
Dieses Formular senden Sie uns ausgefüllt zu und überweisen die entsprechende Tantieme auf eines unserer Konten.
Das Aufführungsmaterial senden Sie uns (natürlich vollständig und in einem ordentlichen Zustand) nach der letzten Aufführung zurück. Das späteste Rücksendedatum finden Sie in ihrem Aufführungsvertrag.
Und das nächste Stück?
Nicht nur bei der Stücksuche, auch wenn Sie z.B. Frage zu Verträgen, Material etc. haben sind wir für Sie da. Rufen Sie uns an, schreiben Sie eine Mail - oder schauen Sie sich einfach in Ruhe auf dieser Webseite um.
Nur ein Bruchteil des Repertoires gerade an Musicals wird in Deutschlands Theatern aufgeführt. Spielen die städtischen oder staatlichen Bühnen meist nur einen recht kleinen Kernbestand, den irgendwann fast jeder kennt, gibt es eine weitere recht kleine Anzahl an Werken als kommerzielle Großproduktionen in langen Aufführungsserien, bei denen die Stücke exklusiv gezeigt werden und niemandem sonst zur Verfügung stehen. Darüber hinaus aber gibt es jede Menge interessanter Musicals in allen denkbaren Besetzungen – und bei Musik und Bühne finden Sie viele davon.
Fragen & Antworten
Wir schicken Ihnen auf Ihre Anfrage hin einen Fragebogen, mit allen für den Aufführungsvertrag wichtigen Fragen. Wenn Sie uns diesen beantwortet zurückschicken, bekommen Sie eine genaue Aufstellung der Kosten. So können Sie präzise planen. (Bei der Berechnung spielt es keine Rolle, ob Sie Eintrittsgeld nehmen oder nur eine Spendenbitte aussprechen. Es ist auf jeden Fall eine Mindesttantieme zu zahlen). Den Fragebogen können Sie auch direkt online ausfüllen (oder in der "Download"-Spalte rechts herunterladen).
Nein! Da Sie über uns einen direkten Vertrag mit den Autoren haben, fallen keine weiteren GEMA-Gebühren an.
Grundsätzlich darf an Noten und Texten von urheberrechtlich geschütztem Material nichts geändert werden.
NO WAY - Das ist auf keinen Fall möglich und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
NO WAY - Das ist ebenfalls nicht gestattet. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen sind Revuen (ohne Handlung oder roten Faden) möglich.
Wenn eine Nummer ausdrücklich als Tanznummer vorgesehen ist, darf sie auch nur als Tanznummer - also mit Tanz - inszeniert werden.
Noch nicht, aber es sind welche in Vorbereitung.
Ja! Gerne senden wir leihweise Ansichtsmaterial zu - wir empfehlen es sogar, damit Sie sich, bevor Sie sich auf das Abenteuer einer Produktion einlassen, einen genauen Eindruck über die Anforderungen der Stücke machen können. In der Regel bekommen Sie zur Ansicht Textbuch und Klavierauszug, manchmal auch ein Hörbeispiel des Stückes. Die Leihfrist beträgt in der Regel sechs Wochen, danach muss das Material wieder an uns zurückgeschickt werden. Nur wenn Sie das Stück spielen wollen, können Sie das Material behalten, es wird in Aufführungsmaterial umgewandelt.
Es ist immer sinnvoll, den Vertrag dann abzuschließen, sobald man sicher ist, dass man das Stück aufführen will, Ort und ungefährer Zeitpunkt feststehen. Auf jeden Fall muss man den Aufführungsvertrag abgeschlossen haben, bevor man die Aufführungen ankündigt und natürlich bevor man mit den Proben begonnen hat. Aufführungsrechte werden für eine Stadt oder eine Region in der Regel nur ein mal für einen bestimmten Zeitpunkt (für ein bestimmtes Zeitfenster) vergeben. Somit sollte man aufpassen, dass man sich nicht zu spät für die Rechte bewirbt.
Ja! Im Aufführungsvertrag steht genau in welcher Form das Stück angekündigt werden muss: was Sie dürfen, was Sie nicht dürfen und was Sie müssen. Deshalb sollten Sie sich diese Paragraphen genau durchlesen!
Das richtet sich ganz nach Ihren Bedürfnissen. Das Material wird leihweise zur Verfügung gestellt, die Kosten für die Materialmiete richten sich danach, wie lange man das Material benötigt.
In unseren Aufführungsverträgen finden Sie in der Regel die folgende Verpflichtung:
Das Material ist vollständig und in gebrauchsfähigem Zustand auf Kosten und Gefahr des Lizenznehmers an den Verlag zurückzuliefern, und zwar 30 Tage nach der letzten Aufführung des genannten Werkes, spätestens jedoch unverzüglich nach Vertragsablauf. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Verlag unbrauchbar gewordenes oder in Verlust geratenes Material sowie die Kosten für durch Verschulden des Lizenznehmer notwendig gewordene Instandsetzungsarbeiten in bar zu ersetzen.